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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der J. N. Köbig GmbH für Unternehmer und gewerbliche Kunden im Online-Shop

(Stand November 2022)
Vertragsbedingungen im Rahmen von Kaufverträgen, die über die Plattform "baustoffshop.koebig.de"
zwischen
der Firma J. N. Köbig GmbH,
Rheinallee 169,
55120 Mainz,
Tel.: + 49 (0) 6131 694-0,
Fax: + 49 (0) 6131/694-270,
E-Mail: koebig@koebig.de,
www.koebig.de,
Ust-IdNr. DE 149 054 826,
Handelsregister HRB Nr. 0773, Mainz,
Vertretungsberechtigte:
Markus Thurn
-im Folgenden "Anbieter"-
und den in § 1 bezeichneten Kunden
-im Folgenden "Kunde"-
geschlossen werden.

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

1.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung für alle Verträge gegenüber Unternehmen und gewerblichen Kunden, welche über den Online-Shop des Anbieters geschlossen werden, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Anbieters wirksam.

2.
Der Anbieter bietet seine Ware nur zum Kauf an, soweit der Unternehmer und gewerbliche Kunde eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft ist sowie bei Abschluss des Rechtsgeschäftes in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer) und soweit er kein Endverbraucher ist bzw. als Endverbraucher die Ware in seiner selbständigen beruflichen, gewerblichen oder in seiner behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwendet. Ein Kaufvertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen. Verbraucher ist, dem der Zweck der georderten Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

3.
Die Teilnahme am Online-Bestellsystem ist von einer vorherigen Registrierung abhängig. Unternehmer und gewerbliche Kunden erkennen durch die Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen des Anbieters die Verbindlichkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Im Übrigen dürfen alle Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit sie von den Geschäftsbedingungen abweichen.

4.
Vertragssprache ist deutsch. Der Vertragstext wird nicht beim Anbieter gespeichert und ist dem Kunden nach Absenden der Bestellung nicht mehr zugänglich. Der Kunde kann den Vertragstext vor Abgabe der Bestellung über die Druckfunktion des Browsers ausdrucken oder elektronisch sichern.

§ 2 Vertragsschluss

1.
Die Warenangebote des Anbieters im Internet stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (Kaufangebot des Kunden). Der Kunde kann sein Kaufangebot im Rahmen des Onlineshops über das Online-Bestellsystem abgeben.

Die zum Kauf beabsichtigten Waren sind im "Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste kann der Kunde den "Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Über den Button "Bestellen" gibt der Kunde einen verbindlichen Antrag zum Kauf der in den Warenkorb bestellten Waren ab.

Der Kunde hat die Möglichkeit, im "Warenkorb" die Angaben nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. den Kauf abzubrechen. Der Kunde erhält zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang seiner Bestellung, die der Kunde über die Funktion "Drucken" ausdrucken kann. Die Empfangsbestätigung führt noch nicht zum Vertragsschluss.

2.
Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Auftragsbestätigung durch den Anbieter zustande. Die Annahme des Angebotes (und damit der Vertragsschluss) erfolgt in jedem Fall durch Bestätigung in Textform (z. B. E-Mail), in welcher dem Kunden die Bearbeitung der Bestellung und Auslieferung der Ware durch Lieferung bestätigt wird oder durch Bereitstellung der Ware zur Abholung.

Sollte der Kunden binnen fünf Tagen keine Auftragsbestätigung oder Mitteilung über die Auslieferung bzw. keine Ware erhalten haben, ist er nicht mehr an seine Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten

1.
Die Preise im Warenkorb verstehen sich, soweit nicht anders gekennzeichnet, einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Für Anlieferungen (Versendungskauf) gilt eine Pauschale für Verpackung/Maut/Versicherung (VMV) in Höhe von 3,20% auf den Nettogesamtbetrag als vereinbart. Zusätzlich werden tatsächlich entstandene Transportkosten in Rechnung gestellt.

2.
Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig, soweit in der Auftragsbestätigung nichts anderes geregelt ist. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde mit der Versäumung des Termins in Verzug. Der Verzug richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Kaufleuten bleibt der Anspruch des Anbieters auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 355 HGB) unberührt.

3.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, können weitere Zölle, Steuern oder Gebühren vom Kunden zu zahlen sein, jedoch nicht an den Anbieter, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Dem Kunden wird empfohlen, Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. Steuerbehörden zu erfragen.

§ 4 Lieferbedingungen

1.
Die verbindlichen Liefertermine und Lieferfristen werden von dem Anbieter in der Auftragsbestätigung verbindlich angegeben.

2.
Sofern der Anbieter verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (Nichtverfügbarkeit der Leistung), nicht einhalten kann, wird er den Kunden hierüber informieren und gleichzeitig die voraussichtliche neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist der Anbieter berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird er in diesem Fall unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch den Zulieferer, wenn der Anbieter ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, oder wenn den Anbieter oder dessen Zulieferer kein Verschulden trifft.

3.
Der Eintritt des Lieferverzugs des Anbieters bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Kunden erforderlich.

4.
Über die Schaltfläche "Abholung" hat der Kunde die Wahl, sich für die Abholung der Ware zu entscheiden. Die Lieferung erfolgt dann ab Lager, wo auch der Erfüllungsort ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe über.

Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware an die durch den Kunden angegebene Lieferadresse (Versendungskauf). Der Anbieter ist berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen, soweit nichts anderes vereinbart ist.

5.
Teillieferungen sind zulässig und können vom Anbieter selbständig in Rechnung gestellt werden, sofern der Kunde hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet wird.

6.
Die Rechte des Kunden gemäß §§ 7, 8 sowie die gesetzlichen Rechte insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z. B. aufgrund von Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben unberührt.

§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung

1.
Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

2.
Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1.
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behält sich der Anbieter das Eigentum an den verkauften Waren vor.

2.
Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn und soweit Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren erfolgen.

3.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; Der Anbieter ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszuverlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

4.
Der Kunde ist befugt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiter zu veräußern und/oder zu verarbeiten. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.

Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Waren entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei der Anbieter als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt der Anbieter Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Im Übrigen gilt für das entstehende Erzeugnis das Gleiche wie für die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware.

Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Erzeugnisses entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils des Anbieters gemäß vorstehendem Absatz zur Sicherheit an diesen ab. Der Anbieter nimmt die Abtretung an. Die in Abs. 2 genannten Pflichten des Kunden gelten auch in Ansehung der abgetretenen Forderungen.

Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde neben dem Anbieter ermächtigt. Der Anbieter verpflichten sich, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen dem Anbieter gegenüber nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät, kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist und kein sonstiger Mangel seiner Leistungsfähigkeit vorliegt. Ist dies aber der Fall, so kann der Anbieter verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die Forderungen des Anbieters um mehr als 10%, wird der Anbieter auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach der Wahl des Anbieters freigeben.

§ 7 Gewährleistung


1.
Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage/Installation oder mangelhafter Anleitungen) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen Fällen unberührt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. §§ 478, 479 BGB) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien insbesondere seitens des Herstellers.

2.
Grundlage der Mängelhaftung des Anbieters ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung- Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von dem Anbeiter (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage des Anbieters) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB). Öffentliche Äußerungen des Herstellers oder in seinem Auftrag insbes. in der Werbung oder auf dem Etikett der Ware gehen dabei Äußerungen sonstiger Dritter vor.
Bei Waren mit digitalen Elementen oder sonstigen digitalen Inhalten schuldet der Anbieter eine Bereitstellung und ggf. eine Aktualisierung der digitalen Inhalte nur, soweit sich dies ausdrücklich aus einer Beschaffenheitsvereinbarung ergibt. Für öffentliche Äußerungen des Herstellers und sonstiger Dritter übernimmt der Anbeiter insoweit keine Haftung.

3.
Der Anbieter haftet grundsätzlich nicht für Mängel, die der Kunde bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Dies gilt insbesondere bei dem Verkauf gebrauchter Ware (z. B. Ausstellungsstücke) oder als beschädigt gekennzeichneter Ware. Der Kunde ist verpflichtet die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und offensichtlich Mängel binnen 8 Tagen ab Empfang der Ware dem Anbieter schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung aus. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Baustoffen und anderen, zum Einbau oder sonstigen Weiterverarbeitung bestimmten Waren hat eine Untersuchung in jedem Fall unmittelbar vor der Verarbeitung zu erfolgen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, soweit sie sich auf einen nicht ordnungsgemäßen gerügten Mangel stützen, es sei denn, dass der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei einer zum Einbau, zur Anbringung oder Installation bestimmten Ware gilt dies auch dann, wenn der Mangel infolge der Verletzung einer dieser Pflichten erst nach der entsprechenden Verarbeitung offenbar wurde; in diesem Fall bestehen insbesondere keine Ansprüche des Kunden auf Ersatz entsprechender Kosten ("Aus- und Einbaukosten").

4.
Bei Mängeln leistet der Anbieter nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mängelbeseitigung zwei Mal fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Im Falle der Nachbesserung muss der Anbieter nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

Der Anbieter ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Kaufpreis bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zurückzubehalten.

Der Kunde hat dem Anbieter die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn der Anbieter ursprünglich nicht zum Einbau verpflichtet war.

Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten (nicht: Ausbau- und Einbaukosten), trägt der Anbieter, wenn tatsächlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des Kunden als unberechtigt heraus, können wir die hieraus entstandenen Kosten vom Kunden ersetzt verlangen.

Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder eine für die Nacherfüllung vom Kunden zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.

5.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Maßgabe des § 8 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

 

§ 8 Haftung

1.
Der Anbieter haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen.

2.
Sofern wesentliche Vertragsverpflichtungen betroffen sind, ist die Haftung des Anbieters bei leichter Fahrlässigkeit aus den vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszweckes auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3.
Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

4.
Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit weder für die ständige noch ununterbrochene Verfügbarkeit der Website oder der dort angebotenen Leistungen.

 

§ 9 Verjährung

1.
Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln ein Jahr ab Ablieferung.

2.
Handelt es sich bei der Ware jedoch um ein Bauwerk oder eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat (Baustoff), beträgt die Verjährungsfrist gemäß der gesetzlichen Regelung 5 Jahre ab Ablieferung (§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Unberührt bleiben auch gesetzliche Sonderregelungen für dingliche Herausgabeansprüche Dritter (§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Anbieters (§ 438 Abs. 3 BGB) und für Ansprüche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (§ 479 BGB).

3.
Die vorstehenden Verjährungsfristen des Kaufrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung (§§ 195, 199 BGB) würde im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährung führen. Ansonsten gelten für Schadensersatzansprüche des Kunden gem. § 8 ausschließlich die gesetzlichen Verjährungsfristen.

 

§ 10 Rechtswahl, Gerichtsstand

1.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2.
Ist der Kunde Kaufmann i. S. d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand der Sitz des Anbieters in Mainz.

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